Vorteile für die Leistungsberechtigten:
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Eine konsequente Personenzentrierung ermöglicht nach unserer Überzeugung die Umsetzung der UN-Konvention im Bereich der Organisation und Finanzierung von Hilfeleistungen. Sie kann dazu dienen, das in Artikel 19 geforderte Recht auf eine unabhängige Lebensführung durch den Zugang zu gemeindeintegrierten Unterstützungsdiensten zu realisieren, wenn Leistungserbringer und Leistungsträger sich als Dienstleister dem Menschen mit Behinderung unterordnen.
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Ein individuelles Hilfearrangement mit dem Leistungsberechtigten und den an der Finanzierung und Leistungserbringung Beteiligten zu erarbeiten ist pragmatisch an der individuellen Lebenslage orientiert und auch für Menschen mit besonderem und sehr hohem Hilfebedarf anwendbar.
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Entscheidungstransparenz wird hergestellt. Die Wahlfreiheit zwischen persönlichem Budget und Sachleistung, die heute nur nach dem Wunsch des Gesetzgebers, nicht aber in der Wirklichkeit besteht, wird erreicht.
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Vorhandene Rechtsansprüche im Bereich Eingliederungshilfe werden eingelöst.
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Die Personenzentrierte Leistungssystematik ist individuell, wirkungsorientiert, evaluierbar und langfristig betriebswirtschaftlich fundiert.
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Es entsteht eine Verbindungsmöglichkeit von individuellen Leistungen (als Sachleistung oder persönlichem Budget), regionaler Entwicklung und der Entwicklung einer guten Infrastruktur an sozialen Diensten, die über die notwendige Qualität verfügt.
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Nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Akteuren können sich entwickeln, sofern alle vertrauensvoll und auf gleicher Augenhöhe das Ziel der Erschließung inklusiver Lebensräume für Menschen mit Behinderungen verfolgen Damit erhöhen sich, auch unter den geltenden Vorgaben, die GestaItungsspielräume in der Gewährung gesetzlicher Leistungen.